Holzschnitt 1510
    
Nikolaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Die Lichter am Grab
  
Quelle Nr. 238

  

  
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Zeit: seit 1545
  
Herkunft: (siehe bei den jeweiligen Texten)
  
Kommentar: Der Bruder-Klaus-Historiker des 17. Jahrhunderts, J. J. Eichhorn (ab 1600 Ranftkaplan) behauptet, es hätten bereits 1518, bei der Neuerrichtung der Grabstätte von Bruder Klaus, Lampen gebrannt (Robert Durrer, Quellenwerk, 620 u. 701). Offensichtlich meinte er die späteren Öllampen der fünf innerschweizerischen katholischen Orte: Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern und Zug. Ursprünglich waren es Kerzen. Über eine diesbezügliche Stiftung besteht kein Wissen. 1545 wird erstmals in einem Ratsprotokoll der Stadt Luzern die Grabbeleuchtung zur Sprache gebracht. Die übrigen der 5 Orte zogen mit. Zunächst waren es Kerzen. Es wurde jedoch wiederholt darüber verhandelt, ob man sie nicht durch hängende Öllampen ersetzen solle. An der Tagsatzung von 1551 wurde noch beschlossen, bei den Kerzen zu bleiben. Doch ein Jahr später sind es Lampen. Die Kosten für den Unterhalt müssen für damalige Verhältnisse hoch gewesen sein. Die Orte Uri, Schwyz und Zug gaben je ein Grundkapital, von dessen Zins die Unterhaltskosten gedeckt werden sollten. Mit der Zeit reichte dieser Zins jedoch nicht mehr aus, eine zusätzliche jährliche Zahlung lehnten diese Ort ab. Anders Luzern, es war von Anfang an eigenhändig für den Unterhalt der Lampe besorgt und lieferten selbst das Öl. Diese Lampe war dann im Prozessjahr 1647 allein übrig geblieben.
  
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 701–705

  

   a)
[Staatsarchiv Luzern, Ratsprotokoll XVII, S. 13b]
  
1545, Mittwoch nach Heinrich (15. Juli), meine g. h. [gnädige Herren] Räte Als dann in den Tagen der diesjährigen Jahresrechnung von Ammann Wirtz [Wirz] von Unterwalden ob dem Wald zur Sprache gebracht wurde, ob meine g. h. samt anderen der fünf [katholischen] Orte eine schöne Kerze bei Bruder Klaus anzünden lassen wolle, da die jetzige fast abgebrannt und der Stumpen kurz ist. Es stellt sich die Frage, ob man eine weitere anzünden soll oder ob man dies ausgehen lassen wolle. Da haben meine g. h. gesagt, dass soll völlig so bleiben, wie es jetzt Brauch ist, und es sollen in Zukunft die Kerzen ohne Unterbruch angezündet werden.
   
ba)
[Staatsarchiv Luzern, Allgem. Abschiede M2, S. 458]
  
Instruktion an den edlen, ehrenfesten und weisen, unseren besonders lieben und treuen Ratsfreund und Bannerherr [Oberbefehlshaber der Armee] Wendel Sunnenberg, Brunnen, am Donnerstag nach Kartherina [26. Nov.] anno 1545.
  
Betreffend das Anzünden, so wie es unsere alten Eidgenossen von Uri des Lichtes bei Bruder Klaus getan haben, so lassen wir es bei den Kerzen, wie von alters her, bleiben.
   
bb)
[a.a. Ort, O2, S. 241b]
  
Entscheid der Tagsatzung in Baden im Aargau bezüglich der Jahresrechnung, angefangen am Zinstag, dem 17. Juli anno 1 [1550] Ihr wisst auch etwas zu sagen bezüglich der Kerzen von Bruder Klaus in Unterwalden, was darüber besprochen wurde.
    
c)
[Staatsmanual Obwalden I, S. 242]
  
Instruktion zur Verabschiedung der gehaltenen Jahresrechnung in Baden im Aargau, an Johanni [24. Juni] 1550. Betreffend, was man vernommen hat von denen in Uri oder anderen für das ewige Licht [bei Bruder Klaus], erbitten wir uns, von jedem Ort das gleiche zu vernehmen, es mit uns zusammen anzugehen, dies zu unterstützen und es mit denen von Sachseln zu verschaffen, dass sie weiterhin mit Ehrerbietung nach Einsiedeln ziehen [wallfahren] und auch hundert Gulden für ein Licht geben, und wie es oben steht, dass jeder Ort einmal die Lichter und das Feuer zu ihren Kosten machen lassen.
   
da)
[Staatsarchiv Luzern, Allg. Absch. O2, S. 292b]
  
Verabschiedung des gehaltenen Tages [Tagsatzung] in Baden im Aargau, begonnen am Montag nach Laurentius anno 1. [11. August 1550].
  
In gleicher Form haben auch wir von den vier Orten mit den Gesandten unserer lieben Eidgenossen von Unterwalden gesprochen über die Kerzen, die am Grab des seligen Bruder klaus brennen, ob sie es ebenso annehmen werden und uns dazu auf den nächsten Tag Anwort geben können.
   
db)
[a. a. Ort, S. 355]
  
Verabschiedung des gehaltenen Tages in Baden im Aargau, begonnen am sechsten Tag des Weinmonats anno 1. [6. Oktober1550].
  
Betreffend die Kerzen bei Bruder Klaus selig in Unterwalden haben sich unsere lieben Eidgenossen von Unterwalden anerboten, dass sie, wenn jeder Ort das Gefäss, worin die Lampe hängen soll, auf eigene Kosten machen lassen und dazu jeder Ort hundert Gulden in münzen ausrichte, dem zustimmen und dafür sorgen wollen, dass die Lampen in Ewigkeit [immer] angezündet werden und brennen sollen. Dies soll jeder Bote heimbringen, mit dem Befehl ihnen am nächsten Tag eine Antwort zu geben.
   
dc)
[a. a. Ort, S. 462]
  
Verabschiedung des gehaltenen Tages in Baden im Aargau, begonnen am Mittwoch nach Michaeli anno etc. II. [30. September 1551].
  
Unsere lieber eidgenössischer Gesandte von Uri haben beantragt betreffend der Kerzen bei Bruder Klaus in Unterwalden, ob nochmals jeder Ort unseren lieben Eidgenossen von Unterwalden eine genannte Summe Geld gebe, damit sie die Lampen und Gefässe zurüsten und das Licht in Ewigkeit brennen lassen, dies soll jeder Bote seinen Herren überbringen und auf den nächsten Tag soll es ihnen befohlen sein zu antworten. [Von anderer Hand:] Es wurde beraten, dass es meinen g. h. [gnädigen Herren] gefalle, die Kerzen da zu lassen, wolle man es jedoch nicht mehr, dann wollen meine g. h. sich nicht absondern.
   
dd)
[a. a. Ort, 499]
  
Verabschiedung des gehaltenen Tages in Baden im Aargau, begonnen am Montag vor dem Tag St. Katharina anno etc. II. [23. November 1551].
  
Jeder Bote soll seinen Herren berichten, wie unsere lieben Eidgenossen von Uri, Schwayz und Unterwalden bewilligt haben, dass jeder Ort hundert Gulden für das ewige Licht bei Bruder Klaus ausrichte, dies sollen die übrigen Orte ihren Herren vorbringen und auf den nächsten Tag dazu Antwort geben. [Von anderer Hand:] Es bleibt wie von alters her bei Kerzen und nicht bei den Lampen.
   
de)
[a. a. Ort, P2, S. 221]
  
Verabschiedung des gehaltenen Tages in Baden im Aargau, begonnen am Montag den 4. September anno etc. IIII. [1553].
  
Es sollen unsere lieben Eidgenossen von Luzern, Schwyz und Zug unseren lieben Eidgenossen von Unterwalden bald berichten, ob sie dem Bruder Klaus die Lampen aufstellen wollen oder die Kerzen wie von alters her brennen lassen. [Von anderer Hand:] Es bleibt bei den Lampen.
    
e)
[Staatsarchiv Schwyz, Eidg. Absch. Nr. 743]
  
Verabschiedung des gehaltenen Tages in Baden im Aargau, begonnen am 5. September anno etc. 1557.
  
Wir denken an die Lampen in Sachseln am Grab von Bruder Klaus, dass sie auf Kosten unserer 7 Orte erhalten werden, im Wissen, was darüber abgesprochen wurde.
    
f)
[Staats-Manual Obwalden III, S. 371]
  
1565, am Samstag, am Tag Unserer Lieben Frau [8. September] m. Herren die Räte.
  
Es wurde über das Licht von Bruder Klaus verhandelt, wegen den Ketten [zum Aufhängen der Öllampen] wurde beschlossen, dass Hauptmann Andreas Anderhalden und Säckelmeister Keiser dafür besorgt sein und schauen sollen, dass die Ketten gemacht werden.
    
g)
[Staatsarchiv Luzern, Allg. Absch. T2, S. 450]
  
Verabschiedung des gehaltenen Tages durch die Ratsanwälte der 5 Orte, von Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug, geschrieben in der Stadt Luzern, am Montag nach St. Leodegar [7. Oktober] anno 1566.
  
Es ist an diesem Tag durch den Herrn Boten von Obwalden über die Lampen in Sachseln bei Bruder Klaus angesprochen worden, dass unsere Eidgenossen von Uri ihre Lampe ordentlich eingefasst haben, in Uri angefertigt und gefasst und in Sachseln aufhängen lassen, dazu haben sie hundert Gulden hinterlegt, damit jährlich aus dem Zins gezündet werden könne. Jeder Bote soll dies bei seinen Herren anzeigen, ob sie also demnächst auch ihre Lampe dort aufhängen lassen wollen, das Kapital dazu geben oder davon jährlich den Zins. Es ist bei jedem Ort dem guten Willen überlassen.
    
ha)
[Staatsmanual Obwalden III, S. 479]
  
1566, Samstag, dem Kindleintag [28. Dezember], m. Herren.
  
Luzern, Schwyz und Zug soll man schreiben wegen der Lampen bei Bruder Klaus und eine freundliche Antwort begehren.
    
hb)
[a. a. Ort, S. 591]
  
1568, am St. Georg-Tag ... ganze Landsgemeinde.
  
Verhandelt wurde über das Licht von Bruder Klaus. Da die 5 Orte auch daran gehen, wurde beschlossen, dass meine Herren es in ihre Hände nehmen und alle Ausstände einziehen sollen oder nicht, so wie es ihnen gelegen erscheint. Meine Herren sollen jedoch jährlich die Lichter erhalten, und derjenige, der die Lichter rüstet, soll das Geld beim Säckelmeister holen.
    
hc)
[a. a. Ort, V, S. 296]
  
1588, 19. Juni, Räte und Landleute von Obwalden.
  
Unseren Eidgenossen von Uri, Schwyz und Zug soll man in freundlicher Weise schreiben wegen den Lichtern, die sie an Bruder Klaus gegeben haben, dass die 5 Gulden vom jährlichen Zins nicht ausreichen, und man soll sie gütig um Nachzug bitten, wenn sie jedoch nicht nachziehen wollen, dann soll man am St. Georg-Tag einen Antrag stellen.
    
hd)
[a. a. Ort, S. 345]
  
1589, 23. April, Landsgemeinde von Obwalden.
  
Der Antrag wurde gestellt, dass von den katholischen Orten jeder ein ewiges Licht brennen zu lassen angeordnet und etliche Orte dafür 100 Gulden gegeben hatten, andere jedoch dieses für sich selbst behalten. Dazu wurde beschlossen, dass man die drei Orte Uri, Schwyz und Zug freundlich anschreiben soll, dass sie es sich nochmals überlegen möchten, ob sie zu den 5 Gulden Zins noch etwas dazulegen möchten. Man soll hierzu ihre Antwort begehren. Sollten sie es jedoch ablehnen, dann beim nächsten zweifachen Rat oder der Gemeinde vorgetragen werden, wie man sich verhalten soll.
    
he)
[a. a. Ort, S. 557]
  
1592, 14. März. m. Herren.
  
Hauptmann Melchior von Flüe brachte bezüglich der Lampen bei Bruder Klaus vor, dass Uri, Schwyz und Zug keinen Zuschlag geben wie Luzern, dass für sie bei den teuren Kosten nicht möglich ist, die Lichter zu erhalten. Darum soll es ein Gesandter bei der Tagsatzung vorbringen.
    
k)
[Staats-Archiv Luzern, Allg. Abschiede FF, S. 115]
  
Verabschiedung des gehaltenen Tages [Tagsatzung] durch die fünf katholische Orte der löblichen Eidgenossenschaft ... ehrsame Ratsbotschaft, miteinander versammelt in Gersau, den 19. März Anno 1592.
  
Bezüglich der Lampen bei Bruder Klaus, worüber Herr Landammann Schönenbühl Antrag stellte, aus dem was bisher beigesteuert wurde könnten sie nicht weiter erhalten werden, wurde dieses in die Verabschiedung genommen: An unsere Herren und Obern soll vorgebracht werden, was sie weiterhin dazu beisteuern möchten, was dann jeder Bote weiterzuleiten weiss.
   
i)
[Zeugenaussagen, Prozessakten 1647]
  
Pfarrer Heinrich Mäder: Die Lampen brennen noch; vor Jahren seien es noch mehr gewesen, jetzt bleiben allein zwei erhalten.
  
Ehemaliger Kirchenvogt Jakob von Flüe: [Die von den katholischen Orten gestifteten Lampen seien] jetzt nicht alle beim Grab, sondern auch an anderen Orten in der Kirche aufgestellt worden.
  
Landesfähnrich Krummenacher: Die von Luzern geben jährlich zwölf Mass Öl und dies bereits seit vielen Jahren.
  
J. J. Eichhorn: [...] vor 40 Jahren seien 7 Lampen vor dem Grab gehangen [...]
  
Landammann Sebastian Wirz, [1647] 80 Jahre alt: Die katholischen Orte haben früher fünf Kerzen für das Grab gestiftet und erhalten, an deren Stelle seien sie durch Lampen ersetzt worden, welche brannten, so lange er gedenke.
  
Landammann Kaspar Löw: Nicht allein eine Lampe, sondern vor Jahren seien grosse Kerzen um das Grab gestanden und von den katholischen Orten besorgt worden.
    
  
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