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Im Blickpunkt …
Am 27. April 1469 weihte der Konstanzer Weihbischof und Generalvikar, Thomas Weldner (Franziskaner) die an die Einsiedlerzelle angebaute Kapelle im Ranft ein. Darüber fertigte er vor Ort eine Urkunde an. Diese ist leider nicht mehr vorhanden, ebenso eine spätere Abschrift dieser Urkunde. Lediglich als Quelle der dritten Generation überlieferte uns Johann Joachim Eichhorn eine Kurzfassung. Als Zeuge wird auch Adrian von Bubenberg, Ritter und Schultheiss von Bern (bis Ostern, 2. April 1469) erwähnt. Als Zeuge für was? Was geschah noch weiter an jenem Tag? Verschweigt uns die Überliefung Eichhorns etwas? Vorgängig ordnete der Diösesanbischof, Herman von Breitenlandenberg, eine Inquisition (= Untersuchung) an, überliess jedoch die Mittel hierfür seinem Generalvikar (Quelle 004). Kursierende Gerüchte Bruder Klaus würde seit Monaten nichts essen, liessen den Verdacht aufkommen, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zuging. Es war nun zu prüfen, ob eine Form der Ketzerei existierte. Hauptpunkt der Untersuchung war in derartigen Fällen der Gehorsam gegenüber den kirchlichen Obern. Die Nahrungslosigkeit war nicht prioritär, da ja von vornherein kein Wunder ausgeschlossen werden konnte. Eine Besonderheit der Prozedur bestand darin, dass der Eremit drei Bissen Brot und etwas Wein einnehmen sollte. Es war jedoch nicht irgendein Wein sondern, wie Bruder Klaus dem Besucher Hans von Waldheim erzählte (Quelle 009), Johanneswein: «Deswegen hat mein Herr von Konstanz, der Bischof, drei Bissen Brot und etwas St. Johannes-Wein gesegnet in der Meinung, wenn ich die drei gesegneten Brotbissen esse und den heiligen, gesegneten Wein trinke, dann würde es recht um mich stehen, wenn ich aber das Brot nicht essen und den Trank nicht trinken würde, dann wäre es ein echtes Zeichen dafür, dass mein Leben dem bösen Geist verfallen sei.» – Dieser, alljährlich jeweils am 27. Dezember gesegnete Wein sollte eine Schutzfunktion gegen Gift beinhalten, sei es nun ein körperliches oder ein seelisches Gift (etwa Besessenheit, Dämoneneinfluss). Bruder Klaus gehorchte, und es stellte sich zumindest heraus, dass er nicht mehr daran gewöhnt war, feste Speisen zu sich zunehmen, da bei der Prozedur erhebliche Schluckbeschwerden auftraten. Während der Prozedur wäre Bruder Klaus beinahe erstickt, und es floss etwas Blut aus seinem Mund. Das Geschehen schien nun zu eskalieren und tödlich zu enden. Zumindest einer der anwesenden Zeugen forderte den Abbruch, wie eine Münchener Handschrift um 1500 festhielt (Quelle 069). Der Weihbischof könnte sich deswegen bedroht gefühlt haben. Wer hätte nun den Mut und die Autorität hierzu gehabt haben? Das konnte nur einer gewesen sein: Adrian von Bubenberg. Er starb im August 1479. Hatte der vehemente Einspruch des Berner Ritter persönliche Folgen für ihn selbst? Einer Bedrohung für Leib und Leben gegenüber einem Bischof, selbst wenn es eine Notwehr war, folgte damals unweigerlich die Exkommunikation. Diese musste nicht unbedingt ausgesprochen oder protokolliert werden, sie konnte lediglich latent vorhanden sein. – Jedenfalls war später nie offiziell die Rede davon, bis zum Winter 1480/81, als der römische Abbreviator (apostolischer Protonotar), Nicolao Garriliati, in Bern mit einem Pergament eintraf und die Pfründe für das Priorat Rüeggisberg verlangte. Der Rat von Bern lehnte dieses Ansinnen ab. Der Streit eskalierte, der Protonotar aus Rom wollte die Berner Ratsherren unter Druck setzen und sprach dabei in diffamierender Weise von einer Exkommunikation Adrians von Bubenberg, ohne jedoch die wirkliche Ursache zu nennen. Jedenfalls gab es keinen Kirchenbann durch den Papst – eine Bulle hatte der Abbreviator aus Rom nicht dabei, obwohl seine Funktion in Rom eben das Schreiben päpstlicher Dokumente war, die allerdings Unterschrift und Siegel des Papstes benötigten. Niemand kannte also eine entsprechende Verfehlung Bubenbergs. Wenn nun eben doch etwas dran war, dann konnte nur die mehr als zehn Jahre zurückliegende Bedrohung des Konstanzer Weihbischofs die auslösende Tat gewesen sein. Adrian von Bubenberg tat damals im Ranft nur das, was er stets als seine Lebensaufgabe sah, überall in Streitsachen für Deeskalation (Frieden) einzutreten. Darin war er seinem Freund im Ranft sehr ähnlich. Ferner ist anzunehmen, dass Adrian von Bubenberg am 27. April 1469 nicht das erste und nicht das letzte Mal im Ranft weilte. – Und eine belegbare Tatsache ist sodann, dass es zwischen Bruder Klaus und dem Rat von Bern noch über 1481 hinaus eine besondere Beziehung gab (Quelle 031). Von einer Exkommunikation konnte in vielen Fällen der zuständige Bischof eine Lossprechung (Rekonziliation) erteilen. Bern gehörte damals zum Bistum Lausanne. Der Sitz war bis 1472 vakant. 1472–76 war Kardinal Giuliano della Rovere, Bischof von Lausanne und zugleich päpstlicher Gesandter für Franreich – Neffe des Papstes, Sixtus IV., und später selbst Papst als Julius II. Wahrscheinlich begegneten sich beide auf ihren diplomatischen Reisen ab und zu an den Höfen der Regenten von Frankreich und Burgund. Es wurde jedoch nie auch nur andeutungsweise etwas über diesen Punkt der Vergangenheit öffentlich bekannt. Offensichtlich war die Tat der Bedrohung damals, am 27. April 1469, doch nicht so gravierend zu bewerten und deswegen die latente Strafe eine Ermessensfrage. Bruder Klaus betreffend war dieser Giuliano della Rovere jedenfalls zeitlebens nicht so sehr gewogen (Quelle 059). Warum eigentlich? – Ganz anders verhielten sich zwei seiner Nachfolger auf dem Lausanner Bischofsstuhl, die beide mindestens einmal nach Sachseln reisten: Benoît de Montferrand (1476–1491, Quelle 039 und Quelle 053), und Sebastien de Montfaucon (1517–1536, Quelle 216). • Bild zeigen: Inquisition am 27. April 1469 – Ölgemälde aus dem 17-teiligen Zyklus in der Oberen Ranftkapelle aus dem 18. Jahrhundert.
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